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Da steckt mehr dahinter

Ihr Unternehmen besteht nicht nur aus Personen, sondern auch aus einer großen Menge an Informationen: vertrauliche Daten von Mitarbeitern, Kunden oder Privatpersonen, die alle in den Dokumenten enthalten sind. Darüber hinaus können diese Unterlagen sensible Informationen wie Firmengeheimnisse, Information über mit Ihrem Unternehmen verbundene Personen, das Know-how und die Art, wie Sie Geschäfte machen, enthalten. Solche Informationen müssen archiviert und in angemessener Weise geschützt werden.

Sie brauchen zum einen Datensicherheit für diese Informationen und zur gleichen Zeit einen leichten und effizienten Zugriff, wann immer Sie ihre Daten benötigen. Eine Archivierung im eigenen Haus kann als naheliegende Lösung erscheinen, mit wachsenden Anforderungen aber schnell an Grenzen stoßen.

Professioneller Finanzsektor in Luxemburg

Streff Luxembourg Professionnel du Secteur FinancierAufgrund von aktuellen gesetzlichen Regelungen für den Finanzsektor dürfen bereits seit dem 01.04.2004 Unternehmen, die dem Finanzsektor angehören, nur noch mit einem für den Finanzsektor zugelassenen Dienstleister zusammenarbeiten.

Da die Firma Streff neben den besonderen Dienstleistungen wie Archivierung, Scannen von Dokumenten und Vernichten von Datenträgern aller Art auch In-house Transporte und Umzüge durchführt, haben wir selbstverständlich für alle Arbeiten die notwendige Autorisierung des luxemburgischen Finanzministeriums erhalten.

Alle Mitarbeiter von Streff sind im Hinblick auf die Sicherheit den besonderen Anforderungen und Bedingungen der CSSF unterworfen und bieten Ihnen so den höchsten Servicestandard.

Gesetzliche Grundlage (Memorial Secteur Financier 18.10.2003)

Gesetz zum Schutz personenbezogener Daten

Im alltäglichen Leben werden große Mengen von Informationen festgehalten und verarbeitet. Jedes Unternehmen, jede Organisation und jede Einzelperson hat verständlicherweise ein Interesse daran, dass diese Daten vor unbefugtem Zugriff geschützt werden.

Das Gesetz schützt also die Grundrechte und Grundfreiheiten natürlicher Personen bei der Verarbeitung personenbezogener Daten und sorgt für die Wahrung der gesetzlich geschützten Interessen juristischer Personen.

Wenn Sie sich für das gesamte Gesetz interessieren, dann klicken Sie hier.

Um Probleme und daraus resultierende Nachteile zu vermeiden, erscheint es besonders wichtig, genau zu wissen, welche Vorgänge unter den Begriff der Verarbeitung fallen.

Die Verarbeitung personenbezogener Daten ist definiert als jeder Vorgang oder jede Vorgangsreihe, die mit oder ohne Hilfe automatisierter Verfahren durchgeführt und auf Daten angewandt wird, wie etwa:

  • das Erheben
  • das Speichern
  • die Organisation
  • die Aufbewahrung
  • die Anpassung
  • oder Veränderung
  • das Auslesen
  • die Benutzung
  • die Übertragung
  • die Verbreitung
  • oder jede andere Form der Bereitstellung, Kombination oder Verknüpfung
  • sowie das Sperren, Löschen oder Vernichten

Der Auftragsverarbeiter ist im Gesetz beschrieben als die natürliche oder juristische Person, die staatliche Behörde, die Dienststelle oder jede andere Einrichtung, die im Auftrag des für die Verarbeitung Verantwortlichen Daten verarbeitet.

Der für die Verarbeitung Verantwortliche ist definiert als die natürliche oder juristische Person, die staatliche Behörde, die Dienststelle oder jede andere Einrichtung, die allein oder gemeinsam mit anderen die Zweckbestimmung und die Mittel für die Verarbeitung personenbezogener Daten festlegt.

Das Gesetz legt fest, dass unter personenbezogenen Daten alle Informationen über eine bestimmte oder bestimmbare natürliche oder juristische Person, gleichgültig welcher Art und unabhängig vom Datenträger, fallen.

Eine natürliche oder juristische Person gilt als bestimmbar, wenn sie direkt oder indirekt identifiziert werden kann; insbesondere durch Bezugnahme auf eine Kennnummer oder auf ein oder mehrere spezifische Merkmale ihrer physischen, physiologischen, genetischen, psychischen, kulturellen, sozialen oder wirtschaftlichen Identität.